Yorkshire-Terrier ist kein Hund
27. Januar 2008 von Benson
Yorkshire-Terrier darf in der Wohnung gehalten werden -
auch ohne Zustimmung des Vermieters
Ich habe es immer geahnt: Grund zur Freude für alle Hundeliebhaber, die sich einen Hund wünschen, aber vom Vermieter bisher die Erlaubnis dafür nicht bekommen haben.
In Bezug auf das geltende Mietrecht wird ein Yorkshire-Terrier nicht als Hund behandelt, sondern wie ein Kleintier.
Und Kleintiere dürfen auch ohne vorherige Zustimmung des Vermieters gehalten werden. Deshalb sei auch die Haltung dieser Rasse in der Wohnung immer erlaubt – ganz gleich, was im Mietvertrag steht, so der Deutsche Mieterbund.
Grund dafür ist die Erfahrung, dass diese kleine Rasse die Nachbarn nicht belästigt. Zu diesem Schluss kommen jedenfalls die Landgerichte Kassel (Az.: 1 S 503/96) und Düsseldorf (Az.: 24 S 90/93) in ihren Urteilen. “Wichtig ist, dass sich die Ausnahme nur auf das Mietrecht bezieht.”, so Philip McCreight von der Tierschutzorganisation TASSO e.V.
Und auch das habe ich mir gedacht: “Ein Recht auf Erlass der Hundesteuer lässt sich daraus nicht ableiten.”
Quelle: TASSO e.V. ● HomePage: www.tasso.net

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boah wie ungerecht!! der bellt nicht weniger, der macht nicht weniger in der wohnung kaputt, der stresst die nachbarn nicht weniger, der macht nicht mehr dreck als ein größerer hund und die hundehaufen vor der türe machen die besitzer auch nicht häufiger weg! da könnt ick ausflippen!!